Fäkalien auskippen ist eine Meinungsäußerung

Über einen Beitrag in Strandgucker stieß ich auf den Artikel in der Aachener Zeitung.

Kurz gesagt: Ein selbst ernannter „Aktionskünstler“ hat eine Karre Schafsmist vor einem Stand der NPD ausgeschüttet. Das Gericht bestätigt nun, „Mist ausschütten“ sei eine Meinungsäußerung, solange man dabei keine Person mit den Fäkalien gleichsetze.

Zugegeben, ich musste lachen als den Bericht gelesen habe. Allerdings glaube ich, da ist mehr die Mehrheitsfähigkeit der „Meinungsäußerung“ ausschlaggebend für das milde Urteil gewesen als dass die Gerechtigkeit Pate gestanden hätte. Der „Künstler“ ist nicht nur freigesprochen worden, sondern die Gemeinde hat auch die Kosten für Reinigung des Gehsteigs übernommen.

Wäre es genauso gewesen, wenn jemand eine Karre Mist vor den Wohnsitz unserer Bundeskanzlerin ausgeschüttet hätte. Wahrscheinlich nicht. Ich finde das doch sehr bedenklich und glaube der Richter hat nicht weit genug gedacht. Wie werden unsere Straßen bald aussehen, wenn Fäkalien als Meinungsäußerung gelten? Eine Fuhre Gülle für den nervigen Nachbarn? Ein Plastiktüte voll auf den Schreibtisch des gehässigen Kollegen? Oder wie wäre es mit einem Flash Mob vor dem Verwaltungsgebäude der Deutschen Bank, nächsten Samstag, 12:00 Uhr. Jeder bringe sein Eimerchen Sch… mit und leere es von der Eingangstür aus. Ist doch nur eine Meinungsäußerung.

Ich bleibe da doch lieber bei verbalen Auseinandersetzungen.

One thought on “Fäkalien auskippen ist eine Meinungsäußerung

  1. Caspar sagt:

    Hier muss ich mal den Richter in Schutz nehmen: Er hatte nur über das Vorliegen einer Beleidigung zu entscheiden – und das m.E. nachvollziehbar verneint. Das schließt ja nicht aus, dass mit einer Kübelaktion andere Vorschriften verletzt werden,z.B. unerlaubte Abfallbeseitigung,Sachbeschädigung etc. Dass im vorliegenden Einzelfall die Reinigungskosten von der Stadt übernommen wurden, ist sicher eine politische Entscheidung-die aber wiederum der Richter nicht zu verantworten hat.

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