Der Doppelschlag zur Richtigstellung
Anders verhält es sich allerdings, wenn Ihnen jemand Unwahrheiten unterstellt, Sie beleidigt oder sich extrem negativ äußert. In diesen Fällen dürfen Sie den Vorwurf nicht unwidersprochen im Raum stehen lassen. Das gilt insbesondere für Gesprächssituationen vor Publikum. Weisen Sie Unwahrheiten, Beleidigungen und extrem negative Äußerungen entschieden zurück. Erfolgreich umgesetzt hat das Alt-Bundeskanzler Gerhard Schröder in […]